Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Wenn Sie Kosmetikprodukte benutzen, können in seltenen Fällen sogenannte unerwünschte Wirkungen auftreten, zum Beispiel durch allergische Reaktionen, Hautreizungen oder sonstige Unverträglichkeiten:
Mit jeder Meldung einer unerwünschten Wirkung können Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser geschützt werden, zum Beispiel durch:
Meldung als Verbraucherin oder Verbraucher:
Wenn Sie als Verbraucherin oder Verbraucher nach der Anwendung von Kosmetikprodukten eine solche negative Auswirkung auf Ihre Gesundheit feststellen, können Sie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informieren.
Alternativ können Sie sich auch direkt an folgende Stellen wenden:
Informationen über die unerwünschten Wirkungen können folgende Personen weitergeben:
Meldung als Unternehmen:
Wenn Sie als Unternehmen, das Kosmetik herstellt, importiert oder handelt, von unerwünschten Wirkungen erfahren, müssen Sie:
Synonyme: allergische Reaktion, anaphylaktischer Schock, Anschwellen von Körperteilen, brennende Kopfhaut, Cosmetovigilance, ernsthafte unerwünschte Wirkungen, Gesundheitsschaden durch Kosmetik, Hautausschlag, Hautreizung, Juckreiz, Körperreaktion, Kosmetik, Kosmetische Mittel, Kosmetovigilanz, Krankheit Kosmetik, Nebenwirkungen Kosmetik, Rötungen, serious undesirable effects, SUE, Unerwünschte Wirkungen, Unverträglichkeiten
Lebenslagen: Verbraucherschutz
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Handel, Hersteller oder Importeure müssen ernste unerwünschte Wirkungen von Kosmetik unverzüglich an die zuständige Überwachungsbehörde melden, spätestens innerhalb von 20 Tagen nach Kenntnis.
Sie können keine Rechtsbehelfe einlegen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.