Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Künstlersozialkasse; Durchführung einer Betriebsprüfung

Die Künstlersozialkasse kann bei Ihnen eine Betriebsprüfung durchführen:

  • schriftlich oder
  • vor Ort im Betrieb.

Im Regelfall prüft die Künstlersozialkasse, ob Sie die Künstlersozialabgabe in der richtigen Höhe gezahlt haben. Es geht vor allem darum, Folgendes festzustellen:

  • die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Aufzeichnungen und
  • die Richtigkeit und Vollständigkeit der daraus entstandenen Meldungen.

Gegebenenfalls erhebt die Künstlersozialkasse Nachforderungen wegen zu wenig gezahlter Künstlersozialabgabe oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.

Die Betriebsprüfung ist davon unabhängig, ob Ihr Betrieb

  • bei der Künstlersozialkasse als abgabepflichtig registriert ist oder
  • Beschäftigte hat.

Für die Betriebsprüfung müssen Sie der Künstlersozialkasse die Unterlagen vorlegen, auf deren Grundlage Sie die Meldung erstellt haben.

Darüber hinaus müssen Sie der Künstlersozialkasse alle weiteren Informationen und Unterlagen vorlegen, die für die Betriebsprüfung wichtig sind.

Wenn die Künstlersozialkasse bei Ihrer Prüfung etwas bemängelt, müssen Sie diese Mängel beheben. Das betrifft insbesondere Ihre Aufzeichnungen.

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Lebenslagen: Betriebsprüfung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Unterlagen für die Betriebsprüfung online einreichen

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen
  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

AbgabeAbgabepflichtAufzeichnungenBelegeBemessungsgrundlageBescheidBetriebsprüfungFremdarbeitenFremdleistungHonorarKünstlerKünstlerinKünstlersozialabgabeMeldungNachforderungNachzahlungPrüfungPublizistPublizistinRechnungenSäumniszuschlägeÜberprüfung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.