Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Künstlersozialkasse kann bei Ihnen eine Betriebsprüfung durchführen:
Im Regelfall prüft die Künstlersozialkasse, ob Sie die Künstlersozialabgabe in der richtigen Höhe gezahlt haben. Es geht vor allem darum, Folgendes festzustellen:
Gegebenenfalls erhebt die Künstlersozialkasse Nachforderungen wegen zu wenig gezahlter Künstlersozialabgabe oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.
Die Betriebsprüfung ist davon unabhängig, ob Ihr Betrieb
Für die Betriebsprüfung müssen Sie der Künstlersozialkasse die Unterlagen vorlegen, auf deren Grundlage Sie die Meldung erstellt haben.
Darüber hinaus müssen Sie der Künstlersozialkasse alle weiteren Informationen und Unterlagen vorlegen, die für die Betriebsprüfung wichtig sind.
Wenn die Künstlersozialkasse bei Ihrer Prüfung etwas bemängelt, müssen Sie diese Mängel beheben. Das betrifft insbesondere Ihre Aufzeichnungen.
Synonyme: Abgabe, Abgabepflicht, Aufzeichnungen, Belege, Bemessungsgrundlage, Bescheid, Betriebsprüfung, Fremdarbeiten, Fremdleistung, Honorar, Künstler, Künstlerin, Künstlersozialabgabe, Meldung, Nachforderung, Nachzahlung, Prüfung, Publizist, Publizistin, Rechnungen, Säumniszuschläge, Überprüfung
Lebenslagen: Betriebsprüfung
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.