Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Einige Drittstaaten verlangen vor dem Inverkehrbringen in ihrem Staat den Nachweis, dass das betroffene Medizinprodukt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkehrsfähig ist. Diesem Nachweis dient die Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit durch die zuständigen Behörde (Freiverkaufszertifikat).
Zuständig für aktive Medizinprodukte ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Für nicht-aktive Medizinprodukte sind folgende Regierungen zuständig:
Synonyme: Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit, Exportbescheinigung, Free Sales Certificate (FSC), Freihandelszertifikat
Lebenslagen: Export von Waren und Dienstleistungen in EU- und Nicht-EU-Staaten, Verbote und Beschränkungen
Autor: Super-Admin
Sie können den Antrag auf Ausstellung eines Freiverkaufszertifikats für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostikum bei der zuständigen Behörde online stellen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.