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Mietwohnungen; Beantragung einer Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen

Zweck

Unterstützt wird der Bau oder Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte, mit geringen und mittleren Einkommen.

Gegenstand

Der Freistaat Bayern fördert im Bayerischen Wohnungsbauprogramm den Bau und den Umbau von bedarfsgerechten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Das Ziel ist bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu schaffen. Die geförderten Wohnungen sollen so geplant und ausgeführt werden, dass sie langfristig von einem möglichst großen Personenkreis genutzt werden können, insbesondere auch von älteren Menschen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder der Nießbraucher eines geeigneten Grundstücks.

Zuwendungsfähige Kosten

Förderfähig sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV).

Art und Höhe

Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

  • Die Förderung erfolgt über ein Baudarlehen und einen Zuschuss.
  • Die Förderung erfolgt für die Dauer von 40 oder 55 Jahren.
  • Der Mieter erhält bei der Einkommensorientierten Förderung einen Mietzuschuss, der die vereinbarte Marktmiete auf eine ihm nach seinem Einkommen zumutbare Miete senkt.

Synonyme: Förderung, Förderung Mietwohnungen Neubau, Mietwohnraum, Mietwohnungen, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung, Wohnungsbauprogramm

Lebenslagen: Bauplanung, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen, Mieten und Vermieten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Fristen:

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

FörderungFörderung Mietwohnungen NeubauMietwohnraumMietwohnungenWohnbauförderungWohnraumförderungWohnungsbauförderungWohnungsbauprogramm

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.