Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Als Arbeitgeber übernehmen Sie für die Zeit des Mutterschutzes Ihrer Mitarbeiterinnen folgende Kosten:
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld:
Zahlung von Mutterschutzlohn: Eine Mitarbeiterin, die wegen des Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von Ihnen außerdem einen Mutterschutzlohn. Sie erhält das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft.
Sie können bei den gesetzlichen Krankenkassen die volle Erstattung Ihrer Aufwendungen beantragen für
Synonyme: Arbeitgeber, Arbeitgeberzuschuss, Arbeitnehmerin, Arbeitsentgelt, Beschäftigungsverbot, Entgeltersatzanspruch, Gefährdungsbeurteilung, Gesundheitsschutz, Kind, Krankenkasse, Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsleistungen, Mutterschutz, Mutterschutzlohn, Stillen
Lebenslagen: Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten
Autor: Super-Admin
Es liegen keine Fristen vor.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.