Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Als Arbeitgeber übernehmen Sie für die Zeit des Mutterschutzes Ihrer Mitarbeiterinnen folgende Kosten:
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld:
Zahlung von Mutterschutzlohn: Eine Mitarbeiterin, die wegen des Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von Ihnen außerdem einen Mutterschutzlohn. Sie erhält das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft.
Sie können bei den gesetzlichen Krankenkassen die volle Erstattung Ihrer Aufwendungen beantragen für
Synonyme: Arbeitgeber, Arbeitgeberzuschuss, Arbeitnehmerin, Arbeitsentgelt, Beschäftigungsverbot, Entgeltersatzanspruch, Gefährdungsbeurteilung, Gesundheitsschutz, Kind, Krankenkasse, Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsleistungen, Mutterschutz, Mutterschutzlohn, Stillen
Lebenslagen: Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten
Autor: Super-Admin
Es liegen keine Fristen vor.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.