Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Mit der Neuregelung der Finanzierung der privaten Förderschulen wurde u.a. in Art. 34a Abs. 2 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) eine neue Härteregelung geschaffen. Diese freiwillige Leistung kann nach Maßgabe des Staatshaushaltes dann gewährt werden, soweit
Synonyme:
Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene
Autor: Super-Admin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 28. Mai 2019, Az. III.7-BH4700.0/8/2
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.