Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Private Förderschulen und private Schulen für Kranke; Beantragung einer Förderung zum Ausgleich besonderer Härten

Mit der Neuregelung der Finanzierung der privaten Förderschulen wurde u.a. in Art. 34a Abs. 2 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) eine neue Härteregelung geschaffen. Diese freiwillige Leistung kann nach Maßgabe des Staatshaushaltes dann gewährt werden, soweit

  • die verbesserten staatlichen Leistungen die tatsächlichen und notwendigen Aufwendungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder im Sinn des § 2 der Krankenhausschulordnung (KraSO), die schulpflichtig sind oder sich an weiterführenden Förderschulen bis einschließlich der Jahrgangsstufe 12 befinden, nicht decken und
  • der Schulträger einen entsprechenden Antrag stellt.

Synonyme:

Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Ein schriftlicher Antrag ist bis zum 31. Mai des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres bei der zuständigen Regierung zu stellen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.