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Der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist an die Rechtsanwaltskammer zu richten, in deren Bezirk die Zulassung erstrebt wird. Nach erfolgter Zulassung muss im Bezirk dieser Rechtsanwaltskammer eine Kanzlei eingerichtet und unterhalten werden.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde (§ 12 Abs. 1 BRAO). Die Urkunde darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber vereidigt ist und den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat (§ 12 Abs. 2 BRAO).
Mit der Zulassung wird der Rechtsanwalt Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer und darf die Tätigkeit unter der deutschen Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausüben (§ 12 Abs. 3 und 4 BRAO).
Gleichzeitig mit der Zulassung entsteht die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk. Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung setzt sich automatisch mit den neuen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer in Verbindung und übermittelt auch die erforderlichen Antragsvordrucke für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für die Nachversicherung zum Versorgungswerk für die Zeit des Referendardienstes.
Synonyme:
Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Gilt sowohl für die Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt als auch für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München ist zuständig für die Zulassung der neuen Rechtsanwälte in ihrem Bezirk. Sie können die Zulassung als Rechtsanwalt online beantragen.
Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München ist zuständig für die Zulassung der neuen Syndikusrechtsanwälte in ihrem Bezirk. Sie können die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt online beantragen.
Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München ist zuständig für die Zulassung der neuen Rechtsanwälte/Syndikusrechtsanwälte in ihrem Bezirk. Sie können die gleichzeitige Zulassung als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt online beantragen.
keine
Über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft entscheidet der Anwaltsgerichtshof (§§ 112a ff. BRAO).
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.