Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Haben Sie einen von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Arbeitsunfall erlitten oder leiden an einer Berufskrankheit, können Sie damit verbundene Kosten zur Erstattung einreichen.
Kosten, die von Ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger gegebenenfalls übernommen werden, sind beispielsweise
Ihre Reisekosten werden in der Regel für 2 Familienheimfahrten im Monat erstattet. Alternativ können auch 2 Fahrten Ihrer Angehörigen zu Ihrem Aufenthaltsort übernommen werden.
Benötigen Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes eine Begleitperson, können auch die Fahrtkosten für diese Person erstattet werden.
Ist Ihrer Begleitperson aufgrund der Begleitung Arbeitsverdienst entgangen, kann der Verdienst unter Umständen erstattet werden, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu sonst entstandenen Pflegekosten steht.
Synonyme: Abrechnung Reisekosten, Behinderung, Belege Fahrkosten einreichen, Berufsgenossenschaft, Fahrtickets Erstattung, Fahrt zur Behandlung, gesetzliche Unfallversicherung, Kilometergeld, Kostenerstattung, Leistungsanspruch, Reisekosten, Reisekostengesetz, Taxikosten, Transportkosten, Übernachtungskosten, Unfallfolgen, Unfallkasse, Verpflegungsgeld, Wegeunfall
Lebenslagen: Unfall
Autor: Super-Admin
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.