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Reise- und Fahrtkosten für gesetzlich Unfallversicherte; Einreichung von Belegen

Haben Sie einen von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Arbeitsunfall erlitten oder leiden an einer Berufskrankheit, können Sie damit verbundene Kosten zur Erstattung einreichen.

Kosten, die von Ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger gegebenenfalls übernommen werden, sind beispielsweise

  • Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen,
  • Fahrtkosten mit sonstigen Transportmitteln (zum Beispiel Taxi oder Krankentransport),
  • Reisekosten (zum Beispiel Verpflegungs- und Übernachtungskosten),
  • Kosten des Gepäcktransports.

Ihre Reisekosten werden in der Regel für 2 Familienheimfahrten im Monat erstattet. Alternativ können auch 2 Fahrten Ihrer Angehörigen zu Ihrem Aufenthaltsort übernommen werden.

Benötigen Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes eine Begleitperson, können auch die Fahrtkosten für diese Person erstattet werden.

Ist Ihrer Begleitperson aufgrund der Begleitung Arbeitsverdienst entgangen, kann der Verdienst unter Umständen erstattet werden, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu sonst entstandenen Pflegekosten steht.

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Lebenslagen: Unfall

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Reise- und Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit online einreichen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

Abrechnung ReisekostenBehinderungBelege Fahrkosten einreichenBerufsgenossenschaftFahrtickets ErstattungFahrt zur Behandlunggesetzliche UnfallversicherungKilometergeldKostenerstattungLeistungsanspruchReisekostenReisekostengesetzTaxikostenTransportkostenÜbernachtungskostenUnfallfolgenUnfallkasseVerpflegungsgeldWegeunfall

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.