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Einen Anspruch auf die Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze haben:
Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt 5 Jahre.
Für die Wartezeit berücksichtigt werden:
Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.
Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Es wird nichts auf die Rente angerechnet.
Synonyme: Age limit, Altersgrenze, Altersrente, Deutsche Rentenversicherung, DRV, German Pension Insurance, Pension, Regelaltersrente, reguläre Altersrente, Rente, Rente beantragen, Rentenantrag, Rentenkasse, Rentenversicherung, Rentenversicherungsträger, Vollrente
Lebenslagen: Rentenleistungen und Ruhegehalt
Autor: Super-Admin
Mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie unter anderem Ihren Rentenantrag online stellen, Ihre Daten ändern oder Ihr Versicherungskonto einsehen.
Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
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