Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Nach einem Versicherungsfall haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wenn Ihnen der volle Arbeitsmarkt verschlossen ist, wird Ihnen eine Vollrente gewährt. Diese beträgt zwei Drittel Ihres Jahresgehalts.
Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) erhalten Sie eine Teilrente. Diese wird prozentual berechnet und richtet sich nach:
Als Versicherungsfälle gelten:
Sie erhalten eine Rente, wenn:
Die MdE gibt an, in welchem Ausmaß Ihre Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Dabei wird Ihr gesamtes Arbeitsleben berücksichtigt.
Bei jugendlichen Versicherten beruht die MdE auf den Auswirkungen, die sich bei Erwachsenen mit gleichem Gesundheitsschaden ergeben würden.
Es gibt Mindest- und Höchstgrenzen für den Jahresarbeitsverdienst. Die Mindestgrenze liegt bei volljährigen Personen bei 60 Prozent der aktuellen Bezugsgröße. Dabei handelt es sich um das durchschnittliche Einkommen aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Höchstgrenze für den Verdienst gilt das Doppelte der Bezugsgröße im Jahr des Unfalls.
Synonyme: Arbeitsunfall, Arbeitsunfallfolgen, Behinderung, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, Berufskrankheitenrente, Berufsunfähigkeit, Einschränkung der Leistungsfähigkeit, Erwerbsminderung, erwerbsunfähig, Geldleistung, Leistungen bei Erwerbsminderung, Leistungen bei Minderung Erwerbsfähigkeit, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, Leistungen nach Arbeitsunfall, Leistungen nach Berufskrankheit, Leistungen nach Schulunfall, Leistungsminderung, Rente bei Behinderung, Rente bei Berufskrankheit, Rente nach Arbeitsunfall, Schwerbehinderung, Stützrente, Unfall, Unfallkasse, Unfallrente, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Verletztenrente, Verschlimmerung, Versichertenrente
Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Unfall
Autor: Super-Admin
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.