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Bei einem Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung, also bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, erhalten Sie Verletztengeld, wenn Sie arbeitsunfähig sind.
Das Verletztengeld gleicht Ihr ausfallendes Einkommen aus und stellt Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen sicher. Es wird individuell anhand Ihres regelmäßigen Einkommens berechnet.
Sie müssen keinen Antrag stellen. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft mögliche Ansprüche von sich aus ("von Amts wegen") und veranlasst die Auszahlung. Es wird monatlich gezahlt, solange Sie arbeitsunfähig sind, also von der Ärztin oder dem Arzt krankgeschrieben sind.
Die Höhe des Verletztengeldes ist abhängig von Ihrer Situation:
Sofern Sie einen Anspruch auf einen Zuschuss ihres Arbeitgebenden zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen haben, wird dieser übernommen.
Synonyme: Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, Entgeltersatz, Geldleistung, Krankengeld aus der Unfallversicherung, Leistungen gesetzliche Unfallversicherung, Lohnausfall, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Verletztengeld, Wegeunfall, Zahlungen während Krankheit
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Unfall
Autor: Super-Admin
Sie können online eine Mitteilung an Ihren Unfallversicherungsträger über das Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung übermitteln.
keine
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