Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Rufzeichen für Luftfunkstellen; Beantragung einer Aircraft Station Licence

Zur Kommunikation und Navigation nutzen Flugzeuge und Ballons die Frequenzen des Flug- und Flugnavigationsfunks. Die Bundesnetzagentur verwaltet die entsprechenden Frequenzbereiche. Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, benötigen Sie ein Rufzeichen für die Luftfunkstelle Ihres Luftfahrzeuges.

Das Rufzeichen wird Ihnen auf Antrag in Form einer Aircraft Station Licence von der Bundesnetzagentur zugeteilt.

Sie müssen einen Antrag stellen, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges mit Luftfunkstelle werden. Ein Luftfahrzeug ist zum Beispiel ein Flugzeug oder ein Ballon.

Wenn Sie bereits eine Aircraft Station Licence haben und sich folgende Änderungen ergeben, müssen Sie einen Änderungsantrag stellen:

  • Änderungen an der Funkausrüstung des Luftfahrzeuges
  • Änderungen Ihres Namens
  • Änderungen der ladungsfähigen Anschrift
  • Änderungen des Empfangsbevollmächtigten im Inland

Synonyme: Aircraft Station Licence, Ballon, Empfangsbevollmächtigter, Flugfunk, Flugnavigationsfunk, Flugzeug, Luftfahrt, Luftfahrzeug, Luftfunkstelle, Nummernzuteilung, Nummernzuteilung Flugfunk, Rufzeichenzuteilung, Sprechfunk, Zuteilungsurkunde

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Freizeitgestaltung, Urkunden

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können ein Rufzeichen für Luftfunkstellen (Aircraft Station Licence) online beantragen.

Nummernzuteilung Flugfunk - Rufzeichen für Luftfunkstellen (Aircraft Station Licence) beantragen

Fristen:

Es gibt für Sie keine Fristen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie der Zuteilungsurkunde bzw. dem Gebührenbescheid entnehmen.
  • verwaltungsrechtliche Klage 

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Aircraft Station LicenceBallonEmpfangsbevollmächtigterFlugfunkFlugnavigationsfunkFlugzeugLuftfahrtLuftfahrzeugLuftfunkstelleNummernzuteilungNummernzuteilung FlugfunkRufzeichenzuteilungSprechfunkZuteilungsurkunde

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.