Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Rufzeichen für Luftfunkstellen; Beantragung einer Aircraft Station Licence

Zur Kommunikation und Navigation nutzen Flugzeuge und Ballons die Frequenzen des Flug- und Flugnavigationsfunks. Die Bundesnetzagentur verwaltet die entsprechenden Frequenzbereiche. Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, benötigen Sie ein Rufzeichen für die Luftfunkstelle Ihres Luftfahrzeuges.

Das Rufzeichen wird Ihnen auf Antrag in Form einer Aircraft Station Licence von der Bundesnetzagentur zugeteilt.

Sie müssen einen Antrag stellen, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges mit Luftfunkstelle werden. Ein Luftfahrzeug ist zum Beispiel ein Flugzeug oder ein Ballon.

Wenn Sie bereits eine Aircraft Station Licence haben und sich folgende Änderungen ergeben, müssen Sie einen Änderungsantrag stellen:

  • Änderungen an der Funkausrüstung des Luftfahrzeuges
  • Änderungen Ihres Namens
  • Änderungen der ladungsfähigen Anschrift
  • Änderungen des Empfangsbevollmächtigten im Inland

Synonyme: Aircraft Station Licence, Ballon, Empfangsbevollmächtigter, Flugfunk, Flugnavigationsfunk, Flugzeug, Luftfahrt, Luftfahrzeug, Luftfunkstelle, Nummernzuteilung, Nummernzuteilung Flugfunk, Rufzeichenzuteilung, Sprechfunk, Zuteilungsurkunde

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Freizeitgestaltung, Urkunden

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können ein Rufzeichen für Luftfunkstellen (Aircraft Station Licence) online beantragen.

Nummernzuteilung Flugfunk - Rufzeichen für Luftfunkstellen (Aircraft Station Licence) beantragen

Fristen:

Es gibt für Sie keine Fristen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie der Zuteilungsurkunde bzw. dem Gebührenbescheid entnehmen.
  • verwaltungsrechtliche Klage 

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

Aircraft Station LicenceBallonEmpfangsbevollmächtigterFlugfunkFlugnavigationsfunkFlugzeugLuftfahrtLuftfahrzeugLuftfunkstelleNummernzuteilungNummernzuteilung FlugfunkRufzeichenzuteilungSprechfunkZuteilungsurkunde

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.