Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Durch die Gewährung von Investitionszuwendungen sollen die Schützenvereine in die Lage versetzt werden, eigene Schießsportstätten zu errichten und zu erhalten, die sie für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.
Es werden Neubauten, Umbauten und Erweiterungen von Sportstätten der Vereine, gegebenenfalls auch der Erwerb eines Objektes sowie Generalsinstandsetzungen gefördert. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung für den unmittelbaren Sportbetrieb der Vereinsmitglieder benötigt wird.
Antragsberechtigt sind Schützenvereine, die Mitglied des Bayerischen Sportschützenbundes e. V. (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB) sind.
Die Zuwendungen werden als projektbezogene Zuschüsse im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.
Der Fördersatz beträgt bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Synonyme:
Lebenslagen: Vereine und Stiftungen
Autor: Super-Admin
Sie können eine Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau im Schießsport online beantragen.
Leider steht die Anmeldung über das ELSTER-Unternehmenskonto derzeit noch nicht zur Verfügung. Sie müssen sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis oder dem persönlichen authega- oder ELSTER-Zertifikat anmelden.
vom 5. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 714)
keine
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.