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Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau

Zweck

Durch die Zuwendungen sollen Schützenvereine in die Lage versetzt werden, eigene Sportstätten zu errichten und zu erhalten, die sie für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung sind vereinseigene Sportstätten einschließlich Nebenanlagen, die für den unmittelbaren Sportbetrieb der Mitglieder erforderlich sind.

Gefördert werden der Neubau, Umbau und die Erweiterung von Sportstätten sowie Generalsanierungen und Modernisierungsmaßnahmen. Letztere sind förderfähig, wenn die Neuerrichtung oder letzte Generalsanierung mindestens sechs Jahre zurückliegt oder die Ausgaben mindestens 65.000 Euro betragen.

Ebenfalls förderfähig ist der Erwerb eines Objekts (ohne Grundstückskosten), sofern dadurch ein notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau entbehrlich wird und der Erwerb einschließlich erforderlicher Sanierungen wirtschaftlicher ist als eine entsprechende Baumaßnahme.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Schützenvereine, die Mitglied des Bayerischen Sportschützenbundes e. V. (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB) sind.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Ausgaben für den Neubau, Umbau und die Erweiterung von Sportstätten. Zudem sind Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen förderfähig, wenn die Neuerrichtung oder letzte Generalsanierung mindestens sechs Jahre zurückliegt oder die Ausgaben für die Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahme mindestens 65.000 Euro betragen. Förderfähig ist auch der Erwerb eines Objekts (ohne Grundstückskosten), wenn damit ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau einer Sportstätte entbehrlich wird und der Erwerb einschließlich notwendiger Sanierungen die wirtschaftlichere Lösung gegenüber einem Neu- oder Erweiterungsbau darstellt.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Zuwendungen werden als projektbezogene Zuschüsse im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Synonyme: Schützenverein; Sportstättenbau; vereinseigener Schießsportstättenbau

Lebenslagen: Vereine und Stiftungen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau im Schießsport online beantragen.

Leider steht die Anmeldung über das ELSTER-Unternehmenskonto derzeit noch nicht zur Verfügung. Sie müssen sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis oder dem persönlichen authega- oder ELSTER-Zertifikat anmelden.

Beantragung einer Förderung für den vereinseigenen Sportstättenbau im Schießsport

Fristen:

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Regierung von Oberbayern

Lebenslagen:

Synonyme:

Schützenverein; Sportstättenbau; vereinseigener Schießsportstättenbau

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