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Sehteststellen; Aufsicht

Die anerkannten Sehteststellungen unterliegen der Aufsicht der Regierungen. Die Regierung überprüft, ob die Sehtests ordnungsgemäß durchgeführt werden und ob die Anerkennungsvoraussetzungen (noch) vorliegen.

Hierzu haben die Anerkennungsinhaber der Regierung in der Regel halbjährlich einen Prüfbericht der ärztlichen Aufsicht vorzulegen. Außerdem sind statistische Aufzeichnungen über die durchgeführten Sehtests vorzulegen (Anzahl + bestanden/nicht bestanden).

Die Regierung kann selbst prüfen oder einen von ihr bestimmten Sachverständigen prüfen lassen.

Hinweis: Die Aufsicht über die Betriebe von Augenoptikern als amtlich anerkannte Sehteststellen ist allgemein den Augenoptiker-Innungen übertragen (für Augenoptikerbetriebe in Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Schwaben dem Landes-Innungsverband des Bayerischen Augenoptiker-Handwerks, für Augenoptikerbetriebe in Mittelfranken und Unterfranken der Augenoptiker-Innung Mittel-Unterfranken), und erfolgt insofern grundsätzlich nicht durch die Regierungen.

Synonyme: Anerkennung, ärztliche, Aufsicht, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisbehörde, Fahrerlaubnisverordnung, Führerschein, Führerscheinstelle, Optiker, Prüfung, Sehtest, Sehtester, Sehteststelle

Lebenslagen: Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

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Synonyme:

AnerkennungärztlicheAufsichtFahrerlaubnisFahrerlaubnisbehördeFahrerlaubnisverordnungFührerscheinFührerscheinstelleOptikerPrüfungSehtestSehtesterSehteststelle

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.