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Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung aktiver Medizinprodukte

Die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler) dürfen nur sichere Medizinprodukte auf dem Markt bereitstellen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern bzw. Patienten. Der Sicherheitsstandard orientiert sich dabei an den EU-rechtlichen Vorgaben und an den europäischen Normen, die für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt maßgebend sind.

Um sicherzustellen, dass nur sichere, den hohen europäischen Standards entsprechende Medizinprodukte in Verkehr gebracht werden (d. h. zum Verbraucher / Patienten gelangen), nimmt die Bayerische Gewerbeaufsicht insbesondere folgende Aufgaben wahr.

Die Gewerbeaufsicht

  • geht Vorkommnismeldungen und Beschwerden nach,
  • zieht unsichere Medizinprodukte aus dem Verkehr,
  • kontrolliert relevante Wirtschaftsakteure mittels Inspektionen,
  • kontrolliert Medizinprodukte auf Messen und Ausstellungen und im Handel (auch Onlinehandel) durch gezielte Stichproben,
  • nimmt als Verbraucherschutzbehörde am europaweiten EU-Schnellinformationssystem teil.

Das Produktspektrum ist groß, es reicht von einfachen Blutdruckmessgeräten über Softwareanwendungen „Medical Apps“ bis hin zu hochkomplexen medizinischen Anlagen.

Wenn Sie Fragen zu Anforderungen an aktive Medizinprodukte haben, oder der Verdacht besteht, dass ein aktives Medizinprodukt die vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz wenden.

Synonyme: Blutdruckmessgeräte, Medical Apps, medizinische Anlagen

Lebenslagen: Verbraucherschutz

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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BlutdruckmessgeräteMedical Appsmedizinische Anlagen

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.