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Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um die zwangsweise Auseinandersetzung einer bestehenden Gemeinschaft an einem Grundstück (z. B. Bruchteilsgemeinschaften oder Erbengemeinschaften).
Ziel einer Teilungsversteigerung ist es, den Grundbesitz in Geld "umzuwandeln". Eine Entscheidung, wie dieser Erlös im Anschluss an die Beteiligten verteilt wird, wird in diesem Verfahren nicht getroffen.
Synonyme:
Lebenslagen: Scheidung und Aufhebung
Autor: Super-Admin
Sie können eine Teilungsversteigerung eines Grundstücks beim zuständigen Amtsgericht online beantragen.
keine
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