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Teilungsversteigerung; Beantragung

Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um die zwangsweise Auseinandersetzung einer bestehenden Gemeinschaft an einem Grundstück (z. B. Bruchteilsgemeinschaften oder Erbengemeinschaften).

Ziel einer Teilungsversteigerung ist es, den Grundbesitz in Geld "umzuwandeln". Eine Entscheidung, wie dieser Erlös im Anschluss an die Beteiligten verteilt wird, wird in diesem Verfahren nicht getroffen.

Synonyme:

Lebenslagen: Scheidung und Aufhebung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Teilungsversteigerung eines Grundstücks beim zuständigen Amtsgericht online beantragen.

Antrag auf Teilungsversteigerung

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.