Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Vergabeverfahren von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen; Beratung öffentlicher Auftraggeber

Die VOB-Stelle (VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) wird zur Vermeidung von Vergabefehlern und aufwendigen Nachprüfungsverfahren präventiv tätig. In konkreten Vergabeverfahren sind die VOB-Stellen Ansprechpartner zu Fragen des Vergaberechts, um Vergabefehler und Nachprüfungsverfahren zu vermeiden.

Die Zuständigkeit richtet sich nicht nach dem Sitz der Beschwerde führenden Firma, sondern bei kommunalen Maßnahmen und Fördermaßnahmen nach dem Ort der Baumaßnahme, bei staatlichen Maßnahmen nach dem Sitz der Vergabestelle.

Die VOB-Stelle steht öffentlichen Auftraggebern sowie privaten Zuwendungsempfängern für folgende beratenden Aufgaben zur Verfügung:

  • Anlauf- und Koordinierungsstelle für Fragen der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) oberhalb und unterhalb des EU-Schwellenwertes
  • Beratung in Fragen der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) unterhalb und nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) oberhalb des EU-Schwellenwertes
  • Beratungsstelle für Architekten- und Ingenieurleistungen nach der VgV, der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) und (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
  • Beratung zur Anwendung des Vergaberechts bei kommunalen Gebietskörperschaften

Für Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes nach VOB/A ist die VOB-Stelle Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A.

Synonyme: Ausschreibung, Beschaffung, Vergabe

Lebenslagen: Vergabeprüfung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die VOB-Stelle beraten vor und in den Vergabeverfahren. Beratungen zur Abwicklung geschlossener Verträge liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der VOB-Stellen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

AusschreibungBeschaffungVergabe

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.