Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Die VOB-Stelle (VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) wird zur Vermeidung von Vergabefehlern und aufwendigen Nachprüfungsverfahren präventiv tätig. In konkreten Vergabeverfahren sind die VOB-Stellen Ansprechpartner zu Fragen des Vergaberechts, um Vergabefehler und Nachprüfungsverfahren zu vermeiden.
Die Zuständigkeit richtet sich nicht nach dem Sitz der Beschwerde führenden Firma, sondern bei kommunalen Maßnahmen und Fördermaßnahmen nach dem Ort der Baumaßnahme, bei staatlichen Maßnahmen nach dem Sitz der Vergabestelle.
Die VOB-Stelle steht öffentlichen Auftraggebern sowie privaten Zuwendungsempfängern für folgende beratenden Aufgaben zur Verfügung:
Für Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes nach VOB/A ist die VOB-Stelle Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A.
Synonyme: Ausschreibung, Beschaffung, Vergabe
Lebenslagen: Vergabeprüfung
Autor: Super-Admin
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