Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die VOB-Stelle (VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) wird zur Vermeidung von Vergabefehlern und aufwendigen Nachprüfungsverfahren präventiv tätig. In konkreten Vergabeverfahren sind die VOB-Stellen Ansprechpartner zu Fragen des Vergaberechts, um Vergabefehler und Nachprüfungsverfahren zu vermeiden.
Die Zuständigkeit richtet sich nicht nach dem Sitz der Beschwerde führenden Firma, sondern bei kommunalen Maßnahmen und Fördermaßnahmen nach dem Ort der Baumaßnahme, bei staatlichen Maßnahmen nach dem Sitz der Vergabestelle.
Die VOB-Stelle steht öffentlichen Auftraggebern sowie privaten Zuwendungsempfängern für folgende beratenden Aufgaben zur Verfügung:
Für Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes nach VOB/A ist die VOB-Stelle Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A.
Synonyme: Ausschreibung, Beschaffung, Vergabe
Lebenslagen: Vergabeprüfung
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.