Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Auswärtige Beratende Ingenieure, d.h. solche, die in Bayern weder Wohnsitz noch Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung haben, dürfen die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" grundsätzlich nur führen, wenn sie entweder die Bezeichnung auf Grund einer Regelung eines Landes der Bundesrepublik Deutschland, in dem sie ihren Wohnsitz, ihre Niederlassung oder überwiegende Beschäftigung haben, führen dürfen oder wenn sie die materiellen Anforderungen zur Eintragung in die entsprechende Liste erfüllen.
Die auswärtigen Beratenden Ingenieure, die nicht Mitglied einer deutschen Ingenieurekammer sind haben das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher anzuzeigen, sie werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt. Über die Führung in dem Verzeichnis auswärtiger Dienstleister wird eine auf fünf Jahre befristete Bescheinigung ausgestellt, aus der sich auch die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ergibt. Die Bescheinigung ist auf Antrag um höchstens fünf Jahre zu verlängern.
Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in das Verzeichnis.
Das Recht nach Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2005/36/EG, die Berufsbezeichnung des Niederlassungsstaats zu führen, bleibt unberührt. Die Berufsbezeichnung ist so zu führen, dass keine Verwechslung mit Berufsbezeichnungen nach Art. 1 Baukammerngesetz möglich ist.
Synonyme:
Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.