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Wegerecht; Beantragung der Übertragung für Telekommunikationslinien und Telekommunikationsnetze

Möchte Ihr Unternehmen Telekommunikationskabel für öffentliche Telekommunikationsnetze in Straßen verlegen, benötigen Sie die Zustimmung des Wegebaulastträgers. In der Regel ist das die betreffende Stadt oder Gemeinde.

Dafür sollten Sie sich vorher von der Bundesnetzagentur das Wegerecht übertragen lassen, das Sie grundsätzlich zur Nutzung der Straßen berechtigt. Denn durch eine Übertragung des Wegerechts hat die Stadt oder Gemeinde Ihnen in der Regel die Zustimmung zu erteilen, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um Telekommunikationslinien handelt, die öffentlichen Zwecken dienen. Hat Ihnen die Bundesnetzagentur das Wegerecht übertragen, ist zudem die Wegenutzung für Sie unentgeltlich.

Es besteht für Sie keine gesetzliche Verpflichtung, die Übertragung zu beantragen.

In Ihrem Antrag an die Bundesnetzagentur ist das Gebiet anzugeben, für welches Sie das Nutzungsrecht beantragen.

Im Antrag müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Ihr Unternehmen

  • fachkundig
  • leistungsfähig und
  • zuverlässig ist.

Dabei ist insbesondere Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit durch Nachweise zu belegen.

Die Übertragung des Wegerechts gilt für die Zeit, in der Ihr Telekommunikationsunternehmen auch öffentlich tätig ist.

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Lebenslagen: Erschließung und Infrastruktur

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mit diesem Onlinedienst können Sie Wegerechte für Telekommunikationslinien und -netze einfach elektronisch beantragen und die weitere Verfahrenskorrespondenz mit der Bundesnetzagentur elektronisch abwickeln.

Wegerecht für Telekommunikationslinien und Telekommunikationsnetze online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.