Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Möchte Ihr Unternehmen Telekommunikationskabel für öffentliche Telekommunikationsnetze in Straßen verlegen, benötigen Sie die Zustimmung des Wegebaulastträgers. In der Regel ist das die betreffende Stadt oder Gemeinde.
Dafür sollten Sie sich vorher von der Bundesnetzagentur das Wegerecht übertragen lassen, das Sie grundsätzlich zur Nutzung der Straßen berechtigt. Denn durch eine Übertragung des Wegerechts hat die Stadt oder Gemeinde Ihnen in der Regel die Zustimmung zu erteilen, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um Telekommunikationslinien handelt, die öffentlichen Zwecken dienen. Hat Ihnen die Bundesnetzagentur das Wegerecht übertragen, ist zudem die Wegenutzung für Sie unentgeltlich.
Es besteht für Sie keine gesetzliche Verpflichtung, die Übertragung zu beantragen.
In Ihrem Antrag an die Bundesnetzagentur ist das Gebiet anzugeben, für welches Sie das Nutzungsrecht beantragen.
Im Antrag müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Ihr Unternehmen
Dabei ist insbesondere Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit durch Nachweise zu belegen.
Die Übertragung des Wegerechts gilt für die Zeit, in der Ihr Telekommunikationsunternehmen auch öffentlich tätig ist.
Synonyme: Änderung von Telekommunikationslinien, Beantragen von Wegerecht, Beantragung des Wegerechts, Beantragung von Wegerechten, Beantragung Wegerecht, BNetzA, Bundesnetzagentur, Kabelkanalrohre, Leerrohre, Leerrohrnetz, Lizenz, Nutzungsberechtigung, Nutzung von Telekommunikationslinien, Öffentliche Telekommunikationslinien, Öffentliche Telekommunikationsnetze, Passive Infrastruktur, Passives Telekommunikationsnetz, Telekommunikationskabelanlagen, Telekommunikationslinie, Telekommunikationslinien, Telekommunikationsnetz, Telekommunikationsnetze, Übertragung des Wegerechts, Übertragung von Wegerechten, Verlegung von Telekommunikationslinien, Wegerecht, Wegerecht beantragen, Wegerechte
Lebenslagen: Erschließung und Infrastruktur
Autor: Super-Admin
Mit diesem Onlinedienst können Sie Wegerechte für Telekommunikationslinien und -netze einfach elektronisch beantragen und die weitere Verfahrenskorrespondenz mit der Bundesnetzagentur elektronisch abwickeln.
Es gibt keine Frist.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.