Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt. Darin wird das im Wohneigentum gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital für die nachgelagerte Besteuerung erfasst.
Zu Beginn der Auszahlungsphase ermittelt die ZfA den jährlichen Verminderungsbetrag. Er ergibt sich aus dem Stand Ihres Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase, verteilt auf die Jahre bis zur Vollendung Ihres 85. Lebensjahres.
Neben der jährlichen Besteuerung des Verminderungsbetrages während der Auszahlungsphase besteht für Sie auch die Möglichkeit der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos, das heißt die vollständige Auflösung des Wohnförderkontos.
Synonyme: Altersvorsorgevertrag, Auflösungsbetrag, Auszahlungsphase, Eigenheimrenten-Förderung, Erhöhungsbetrag Wohnförderkonto, nachgelagerte Besteuerung, Riester-Vertrag, Stand des Wohnförderkontos, Verminderungsbetrag, Wohnförderkonto
Lebenslagen: Altersvorsorge
Autor: Super-Admin
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