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Handwerk; Anzeige des Beginns des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes

Das Verzeichnis über die Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist ein Register, in dem sich alle

  • natürlichen und
  • juristischen Personen sowie
  • rechtsfähigen Personengesellschaften

eintragen müssen, die ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe betreiben. Die zulassungsfreien Handwerke sind in Abschnitt 1 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Uhrmacher,
  • Gold- und Silberschmiede,
  • Holzbildhauer,
  • Segelmacher,
  • Schumacher,
  • Müller,
  • Brauer und Mälzer,
  • Textilreiniger,
  • Gebäudereiniger,
  • Fotografen,
  • Buchbinder und
  • Geigenbauer.

Die handwerksähnlichen Gewerbe sind in Abschnitt 2 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt. Hierzu gehören unter anderem:

  • Eisenflechter,
  • Bodenleger,
  • Metallschleifer und Metallpolierer,
  • Fahrzeugverwerter,
  • Rohr- und Kanalreiniger,
  • Speiseeishersteller,
  • Kosmetiker und
  • Klavierstimmer.

Damit das Register richtig geführt werden kann, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige des Beginns oder der Beendigung des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes gegenüber der Handwerkskammer. Die Anzeige des Betriebsbeginns löst ein Verfahren zur Eintragung in das Register aus.

Synonyme: Anlage B, Anmeldung eines Handwerksbetriebes, Anmeldung handwerksähnliches Gewerbe, Anmeldung zulassungsfreies Handwerk, Anzeige des Betriebsbeginns, Anzeige des Unternehmensstarts, Eintragung als Handwerker, Handwerkerverzeichnis, handwerksähnliches Gewerbe, Handwerkskammer, Handwerkskammer-Anzeige, Handwerksordnung, Inhaber, ohne Qualifikationsnachweis, Unternehmensregister, Verzeichnis, zulassungsfreies Handwerk

Lebenslagen: Handwerksrolle

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können den ausgefüllten Eintragungsantrag elektronisch über das Kundenportal übermitteln.

Handwerksrolle online

Fristen:

Unverzüglich bei Beginn der Gewerbetätigkeit

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

Anlage BAnmeldung eines HandwerksbetriebesAnmeldung handwerksähnliches GewerbeAnmeldung zulassungsfreies HandwerkAnzeige des BetriebsbeginnsAnzeige des UnternehmensstartsEintragung als HandwerkerHandwerkerverzeichnishandwerksähnliches GewerbeHandwerkskammerHandwerkskammer-AnzeigeHandwerksordnungInhaberohne QualifikationsnachweisUnternehmensregisterVerzeichniszulassungsfreies Handwerk

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.