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Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften; Mitteilung einer Änderung

Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.

Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.

Synonyme: Berufsregister, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüferkammer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, WPK

Lebenslagen: Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.

Rechtsbehelf:

  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BerufsregisterWirtschaftsprüferWirtschaftsprüferinWirtschaftsprüferkammerWirtschaftsprüfungsgesellschaftWPK

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.