Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.
Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.
Synonyme: Berufsregister, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüferkammer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, WPK
Lebenslagen: Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse
Autor: Super-Admin
Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN