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Wirtschaftsprüfungsexamen; Beantragung der Anrechung von Prüfungsleistungen

Um Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Wenn Sie bestimmte Prüfungsleistungen bereits in vorherigen Studiengängen erbracht haben, verkürzt sich Ihr Examen um das jeweilige Prüfungsgebiet beziehungsweise Modul.

Bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen gibt es 2 Varianten:

  • Der Studiengang, aus dem Ihre Prüfungsleistung stammt, wurde bereits von der Prüfungsstelle anerkannt. Dann müssen Sie nur die Leistungsnachweise einreichen.
  • Der Studiengang, aus dem Ihre Prüfungsleistung stammt, wurde noch nicht von der Prüfungsstelle anerkannt. Dann müssen Sie eine Bestätigung der Gleichwertigkeit einreichen und die Leistungsnachweise beilegen.

Die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen legt fest, ob die Prüfungsleistungen gleichwertig sind.

Synonyme: Anmeldung Modulprüfung, Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens, verkürztes Wirtschaftsprüfungsexamen, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfer Examen, Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüferin Examen, Wirtschaftsprüferordnung, Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung, Wirtschaftsprüfungsexamen, Wirtschaftsprüfungsexamen Anrechnung, WP-Examen

Lebenslagen: Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen können Sie einen Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen oder zur Eignungsprüfung digital stellen und die nachfolgende Kommunikation mit der Prüfungsstelle ebenfalls online führen.

Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen

Fristen:

Ihr Antrag zur Anrechnung muss vorliegen, wenn Sie die Zulassung zum Examen beantragen.

Anmeldefristen:

  • Wenn Sie die Prüfung im ersten Halbjahr ablegen möchten: 31.08. des Vorjahres
  • Wenn Sie die Prüfung im zweiten Halbjahr ablegen möchten: letzter Februartag, also der 28. beziehungsweise 29. 02. desselben Jahres

Gültigkeit von Leistungsnachweisen bei Anrechnung:

  • Nicht älter als 8 Jahre nach Abschluss des Studiengangs, aus dem die Leistungsnachweise stammen. Dabei zählt der Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen stellen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Weitere Informationen finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen
  • Bei Zurückweisung des Widerspruchs: Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Anmeldung ModulprüfungModularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamensverkürztes WirtschaftsprüfungsexamenWirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer ExamenWirtschaftsprüferinWirtschaftsprüferin ExamenWirtschaftsprüferordnungWirtschaftsprüferprüfungsverordnungWirtschaftsprüfungsexamenWirtschaftsprüfungsexamen AnrechnungWP-Examen

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.