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zur Lebenslage

Inanspruchnahme von Dienstleistungen

Übergeordnete Lebenslage: Waren und Dienstleistungen

Kategorie: Buerger

Langbeschreibung

Mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung gehen Sie eine Rechtsbeziehung mit der Dienstleisterin oder dem Dienstleister ein, mit allen damit verbundenen gegenseitigen Rechten und Pflichten. Informieren Sie sich daher, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen eingehend über die geltenden Regelungen. Wir bieten Ihnen einen ersten Überblick.

Autor: Super-Admin

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.