Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden. Im Anschluss ist umgehend eine neue Betriebsleitung zu benennen. Die Betriebsleitung kann durch den Inhaber oder die Inhaberin des Betriebes oder eine angestellte Person wahrgenommen werden, die hierzu über die fachlichen Voraussetzungen verfügt. Der erforderliche Befähigungsnachweis für die fachlich-technische Leitung des Betriebs kann sowohl durch einen Meisterbrief für das auszuübende Handwerk oder ein mit ihm verwandtes Handwerk erbracht werden als auch durch eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung.
Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört es unter anderem
Synonyme: Abberufung der Betriebsleitung, Abmeldung, Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis, Befähigungsnachweis, Betriebsleiter, Betriebsleiterin, Betriebsleitung, Betriebsstätte, Betriebsverantwortliche, Eintrag Handwerksrolle, Handwerk, Handwerkerverzeichnis, Handwerkskammer, Handwerksregister, Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, zulassungspflichtiges Handwerk
Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
Die Abmeldung der Betriebsleitung muss vor dem Wechsel beziehungsweise dem Ausscheiden gemeldet werden.
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Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.