Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Betriebsleitung; Anzeige der Abberufung bei der Handwerkskammer

Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden. Im Anschluss ist umgehend eine neue Betriebsleitung zu benennen. Die Betriebsleitung kann durch den Inhaber oder die Inhaberin des Betriebes oder eine angestellte Person wahrgenommen werden, die hierzu über die fachlichen Voraussetzungen verfügt. Der erforderliche Befähigungsnachweis für die fachlich-technische Leitung des Betriebs kann sowohl durch einen Meisterbrief für das auszuübende Handwerk oder ein mit ihm verwandtes Handwerk erbracht werden als auch durch eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung.
Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört es unter anderem

  • den technischen Arbeitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen und sich nicht auf die bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses zu beschränken,
  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu leiten und erforderliche Anordnungen zu treffen,
  • Mängel der Ausführung der Arbeiten zu verhindern und gegebenenfalls zu korrigieren,
  • dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Betriebsanweisungen unterbleiben,
  • sich regelmäßig zu den einzelnen Arbeitsstellen zu begeben, um die Ausführung der Arbeiten zu überwachen,
  • während der Arbeitszeit ständig verfügbar und bei Eil- und Notfällen kurzfristig erreichbar und einsatzbereit sein

Synonyme: Abberufung der Betriebsleitung, Abmeldung, Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis, Befähigungsnachweis, Betriebsleiter, Betriebsleiterin, Betriebsleitung, Betriebsstätte, Betriebsverantwortliche, Eintrag Handwerksrolle, Handwerk, Handwerkerverzeichnis, Handwerkskammer, Handwerksregister, Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, zulassungspflichtiges Handwerk

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Abmeldung der Betriebsleitung muss vor dem Wechsel beziehungsweise dem Ausscheiden gemeldet werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Keine passenden Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

Abberufung der BetriebsleitungAbmeldungAusscheiden aus ArbeitsverhältnisBefähigungsnachweisBetriebsleiterBetriebsleiterinBetriebsleitungBetriebsstätteBetriebsverantwortlicheEintrag HandwerksrolleHandwerkHandwerkerverzeichnisHandwerkskammerHandwerksregisterHandwerksrolleHandwerksrolleneintragungzulassungspflichtiges Handwerk

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.