Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Wenn Sie eine Apotheke betreiben, brauchen Sie eine Betäubungsmittel-Nummer. Diese können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Damit können Sie auch am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen. Gleiches gilt, wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine eigene tierärztliche Hausapotheke betreiben.
Folgende Einrichtungen müssen ihre Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr melden:
Nach der Anmeldung wird Ihnen eine Betäubungsmittelnummer zugewiesen:
Wenn Sie bereits eine Betäubungsmittelnummer besitzen, müssen Sie dem BfArM Änderungen melden. Folgende Änderungen müssen Sie melden:
Wenn Sie mehrere Apotheken betreiben, müssen Sie zusätzlich folgende Änderungen melden:
Wenn Sie eine Krankenhausapotheke leiten, müssen Sie zusätzlich Folgendes melden:
Synonyme: Abgabe, Apotheke, Apotheken-Betreiber, Apothekenleiter, Apotheker, Beauftragter, Besitz, Betäubungsmittel, Betäubungsmittelnummer, Betäubungsmittelnummernzuweisung, Betäubungsmittelverkehr, BTM-Anzeige, BtM-Verkehr, Erlaubnispflicht, Handel, Herstellung, Krankenhausapotheke, Lagerung, ohne Erlaubnispflicht, Registrierung, Teilnahme, Teilnahme am BtM-Verkehr, Tierarzt, tierärztliche Hausapotheke, Umgang, Verbundapotheke
Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Sie können die (neue) Betriebserlaubnis oder die (neue) tierärztliche Hausapothekenbescheinigung oder eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über deren weiterhin bestehende Gültigkeit unverzüglich nachreichen. Änderungen müssen Sie unverzüglich nachreichen.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN