Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Betäubungsmittel; Anmeldung einer Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke zur Teilnahme am Verkehr

Wenn Sie eine Apotheke betreiben, brauchen Sie eine Betäubungsmittel-Nummer. Diese können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Damit können Sie auch am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen. Gleiches gilt, wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine eigene tierärztliche Hausapotheke betreiben.

Folgende Einrichtungen müssen ihre Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr melden:

  • Einzelapotheken
  • Verbundapotheken
  • Krankenhausapotheken
  • Tierärztliche Hausapotheken

Nach der Anmeldung wird Ihnen eine Betäubungsmittelnummer zugewiesen:

  • Bei Neugründungen erhalten Sie grundsätzlich eine neue Betäubungsmittelnummer.
  • Nachfolgerinnen oder Nachfolger einer bereits bestehenden Apotheke erhalten in der Regel die Betäubungsmittelnummer der Vorgängerin oder des Vorgängers.
  • Als Betreiberin oder Betreiber einer Verbundapotheke erhalten Sie jeweils Betäubungsmittelnummern für Ihre Haupt- und Filialapotheken.
  • Tierärztinnen und Tierärzte erhalten grundsätzlich eigene Betäubungsmittelnummern. Das gilt auch bei der Übernahme einer bestehenden tierärztlichen Hausapotheke.

Wenn Sie bereits eine Betäubungsmittelnummer besitzen, müssen Sie dem BfArM Änderungen melden. Folgende Änderungen müssen Sie melden:

  • Neugründung
  • Wechse der Betreiberin oder des Betreibers
  • Änderung der Rechtsform
  • Änderung des Namen der Apotheke oder der Betreiberin oder des Betreibers
  • Änderung der Anschrift der Apotheke oder der Betreiberin oder des Betreibers
  • Schließung
  • Verzicht der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr

Wenn Sie mehrere Apotheken betreiben, müssen Sie zusätzlich folgende Änderungen melden:

  • die Umwandlung von Haupt- in Filialapotheke
  • die Umwandlung von Filialapotheke in Hauptapotheke

Wenn Sie eine Krankenhausapotheke leiten, müssen Sie zusätzlich Folgendes melden:

  • die Änderung des Namens oder der Anschrift der Apothekenleiterin oder des Apothekenleiters
  • den Wechsel einer Apothekenleiterin oder eines Apothekenleiters

Synonyme: Abgabe, Apotheke, Apotheken-Betreiber, Apothekenleiter, Apotheker, Beauftragter, Besitz, Betäubungsmittel, Betäubungsmittelnummer, Betäubungsmittelnummernzuweisung, Betäubungsmittelverkehr, BTM-Anzeige, BtM-Verkehr, Erlaubnispflicht, Handel, Herstellung, Krankenhausapotheke, Lagerung, ohne Erlaubnispflicht, Registrierung, Teilnahme, Teilnahme am BtM-Verkehr, Tierarzt, tierärztliche Hausapotheke, Umgang, Verbundapotheke

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Apotheke zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr online anmelden oder Änderungen anzeigen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie können die (neue) Betriebserlaubnis oder die (neue) tierärztliche Hausapothekenbescheinigung oder eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über deren weiterhin bestehende Gültigkeit unverzüglich nachreichen. Änderungen müssen Sie unverzüglich nachreichen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AbgabeApothekeApotheken-BetreiberApothekenleiterApothekerBeauftragterBesitzBetäubungsmittelBetäubungsmittelnummerBetäubungsmittelnummernzuweisungBetäubungsmittelverkehrBTM-AnzeigeBtM-VerkehrErlaubnispflichtHandelHerstellungKrankenhausapothekeLagerungohne ErlaubnispflichtRegistrierungTeilnahmeTeilnahme am BtM-VerkehrTierarzttierärztliche HausapothekeUmgangVerbundapotheke

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.