Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Ist Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft um weniger als 40 Prozent gemindert? Dann können Sie eine Abfindung der laufenden Rente beantragen. Wie der Abfindungsbetrag berechnet wird, ist in einer Rechtsverordnung geregelt. Hierbei spielen unter anderem Ihr Alter zur Zeit des Unfalls und die seit dem Unfall vergangene Zeit eine Rolle.
Mit einer Abfindung erlischt Ihr Rentenanspruch dann grundsätzlich auf Lebenszeit.
Haben Sie Anspruch auf mehrere Renten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von zusammen unter 40 Prozent, können alle oder auch nur einige abgefunden werden.
Verschlimmert sich im späteren Verlauf Ihr Gesundheitszustand in Folge des Versicherungsfalls, kann Ihr Rentenanspruch für diesen Teil der Verschlimmerung aufleben.
Synonyme: Abfindung auf Lebenszeit, Abfindung einer Rente, Arbeitsunfall, Arbeitsunfallfolgen, Behinderung, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, Berufsunfähigkeit, Einschränkung der Leistungsfähigkeit, Endgültige Einstellung laufende Rentenzahlung, Erwerbsminderung, erwerbsunfähig, Geldleistung, gesetzliche Unfallversicherung, Kapitalwert der Rente, Leistungen bei Erwerbsminderung, Leistungen bei Minderung Erwerbsfähigkeit, Leistungen gesetzliche Unfallversicherung, Leistungen nach Arbeitsunfall, Leistungen nach Berufskrankheit, Leistungen nach Schulunfall, Leistungsminderung, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Rente, Rente bei Behinderung, Rente bei Berufskrankheit, Rente nach Arbeitsunfall, Rentenleistungen gesetzliche Unfallversicherung, Schwerbehinderung, Stützrente, Unfall, Unfallkasse, Unfallrente, Unfallversicherungsträger öffentliche Hand, Verschlimmerung, Versichertenrente
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Rentenleistungen und Ruhegehalt, Unfall
Autor: Super-Admin
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Es gibt keine Fristen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.