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Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns

Bei der Anzeige des Abgrabungsbeginns handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die untere Abgrabungsbehörde lediglich über den bevorstehenden Abgrabungsbeginn informieren.

Durch die Anzeige des Abgrabungsbeginns soll die untere Abgrabungsbehörde noch ausreichend Zeit haben, um Abgrabungsüberwachungsmaßnahmen vorzubereiten und zu prüfen, ob die Geltungsdauer der Abgrabungsgenehmigung abgelaufen ist.

Folgen bei Nichtanzeige

Zeigen Sie den Abgrabungsbeginn vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens eine Woche vor der Ausführung an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden. Zudem kann die untere Abgrabungsbehörde die Einstellung der Abgrabung anordnen.

Synonyme: Abgrabungsbeginnsanzeige, Abgrabungsstart

Lebenslagen: Bauen, Bauverfahren

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können den Baubeginn oder Abgrabungsbeginn online anzeigen.

Baubeginn online anzeigen

Fristen:

Sie müssen den Abgrabungsbeginn mindestens eine Woche vor Beginn der Ausführung anzeigen.

Rechtsbehelf:

Da keine Entscheidung der unteren Abgrabungsbehörde ergeht, können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

AbgrabungsbeginnsanzeigeAbgrabungsstart

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.