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Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung

Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es unter bestimmten Voraussetzungen (siehe „Voraussetzungen“) genehmigungsfrei sein.

Dennoch müssen die für einen Abgrabungsantrag erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Die Gemeinde kann jedoch binnen eines Monats nach Einreichung eine vorläufige Untersagung beantragen.

Auch wenn das Vorhaben keiner Genehmigung bedarf, muss es alle zu beachtenden Vorschriften einhalten.

Synonyme: Freistellung, Freistellungsverfahren

Lebenslagen: Bauen, Bauverfahren

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können einen Bauantrag, Abgrabungsantrag, Änderungsantrag sowie Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online einreichen.

Bauantrag online

Fristen:

Es gibt grundsätzlich keine Fristen.

Wollen Sie mit der Ausführung aber erst mehr als vier Jahre, nachdem die Abgrabung zulässig geworden ist, beginnen, müssen Sie erneut die erforderlichen Unterlagen einreichen.

Rechtsbehelf:

Beantragt die Gemeinde die vorläufige Untersagung, können Sie hiergegen keinen Rechtsbehelf einlegen, da es sich um ein reines Verwaltungsinternum handelt. Gegen den Bescheid der unteren Abgrabungsbehörde über die vorläufige Untersagung können Sie beim Verwaltungsgericht vorgehen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

FreistellungFreistellungsverfahren

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.