Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Folgende Förderungen können beantragt werden:
Synonyme: Agrarförderungsprogramme, Betriebsprämie, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm, Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm, Feldstücksgeometrien, Feldstückskarten (FeKa-Auszug),, Flächen- und Nutzungsnachweis, MFA-Mantelbogen, Viehverzeichnis
Lebenslagen: Allgemeines, Förderungen nach Förderbereichen
Autor: Super-Admin
Mit dem Mehrfachantrag werden von ca. 101.000 Landwirten/Landwirtinnen verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragt.
Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen vom 16. Juli 2021, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil I Nr. 46, S. 3003
Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität vom 16. Juli 2021, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil I Nr. 46, S. 2996
Gesetz zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems vom 10. August 2021, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil I Nr. 53, S. 3523.
Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen vom 24. Januar 2022, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022, Teil I Nr. 4, S. 139
Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität vom 26.11.2021, Bundesrat-Drucksache 817/21
Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems vom 27.7.2022, Bundesratsdrucksache 346/22
Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Anwendung der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) 7 und 8 für das Antragsjahr 2023 vom 31.8.2022, Bundesratsdrucksache 420/22.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.