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Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.
Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:
Um das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) zu erlangen, müssen Sie normalerweise eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Wenn Sie jedoch bereits einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis besitzen, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das LRC ist, können Sie die Ausstellung eines LRC ohne Prüfung beantragen.
Für die Antragsstellung muss das Funkzeugnis ABZ im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen. Bei Vorlage eines anderen anerkannten Befähigungsnachweises oder Funkzeugnisses muss die Gleichwertigkeit mit den Anforderungen an das LRC uneingeschränkt gegeben sein.
Nicht gleichwertig sind unter anderem:
Für die Ausstellung eines LRC gegen Vorlage eines gleichwertigen Zeugnisses ist der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) zuständig.
Synonyme: Allgemeines Funkbetriebszeugnis, Deutscher Segler Verband, DSV, Freizeitfunk, Funk, Funkzeugnis, General radio operating certificate, German Sailing Association, Leisure radio, Long Range Certificate, LRC, Mobile marine radio service, Mobiler Seefunkdienst, Motorboat, Motorboot, Radio, Radio certificate, Recreational boating, Sailboat, Segelboot, Sportboot, Sports boat, Sportschifffahrt, UKW, UKW Sprechfunkzeugnis, Umschreibung Allgemeines Funkbetriebszeugnis, VHF, VHF radiotelephony certificate
Lebenslagen: Sonstige Ausweise, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) ohne Prüfung digital auszufüllen und einzureichen.
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