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Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten; Beauftragung

Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch.

Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u.a. in folgenden Fällen erstellt:

  • in dienstrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
  • zu Beihilfefragestellungen z.B. stationäre Rehabilitationsbehandlungen, Notwendigkeit von Heilkuren (betrifft in der Regel nur Beamtinnen und Beamte – auch pensionierte – und deren berücksichtigungsfähige Angehörige)
  • im Rahmen von Unfallfürsorge
  • im Rahmen von Sozialhilfegutachten
  • im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (z.B. krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)

Synonyme: Amtsärztliche Beglaubigung, Amtsärztliche Bescheinigung, Amtsärztlicher Dienst, amtsärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung, Arbeitsfähigkeit, ärztliches Attest, Beamtentauglichkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Einstellungsuntersuchung, Gutachten, Gutachterwesen, Prüfungsfähigkeit, Untersuchungen bei längerer Krankheit, Zeugnis

Lebenslagen: Krankheiten und Heilung, Personalrechtliche Rahmenbedingungen

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

(fakultatives) Widerspruchsverfahren bzw. verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

Amtsärztliche BeglaubigungAmtsärztliche BescheinigungAmtsärztlicher Dienstamtsärztliches GutachtenAmtsärztliche UntersuchungArbeitsfähigkeitärztliches AttestBeamtentauglichkeitDienstfähigkeitDienstunfähigkeitEinstellungsuntersuchungGutachtenGutachterwesenPrüfungsfähigkeitUntersuchungen bei längerer KrankheitZeugnis

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.