Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Bayerische Forschungsstiftung fördert anwendungsnahe Forschung und Entwicklung. Die Förderung soll die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in neue Produkte, Verfahren und Technologien ermöglichen oder beschleunigen.
Die Förderung ist weitgehend technologieoffen. Die Förderschwerpunkte liegen auf den Gebieten Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologien, Mikrosystemtechnik, Materialwissenschaft, Energie und Umwelt, Mechatronik, Nanotechnologie sowie Prozess- und Produktionstechnik. Förderfähig sind Vorhaben, die in enger Zusammenarbeit von einem (oder mehreren) Unternehmen mit einem (oder mehreren) Partner(n) aus der Wissenschaft bearbeitet werden (Verbundvorhaben). Die Forschungsstiftung fördert im Regelfall Projekte im Bereich der industriellen Forschung.
Antragsberechtigt sind selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe, Universitäten, außeruniversitäre Forschungsinstitute und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außerdem Mitglieder und Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben berechtigt sind. Alle Antragsberechtigten müssen einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben. Gefördert werden grundsätzlich nur Zuwendungsempfänger, die auch zum Zeitpunkt der Fördermittelauszahlung ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben.
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Sie beträgt bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung. An den Vorhaben beteiligte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition werden bevorzugt gefördert.
Zuwendungsfähig sind folgende Kosten:
Hochschulen sowie Mitglieder und Einrichtungen der Hochschulen sowie ihnen gleichgestellte Organisationseinheiten werden auf Ausgabenbasis gefördert. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können auf Kostenbasis gefördert werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Entwicklungsnetzwerke, Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Förderungen nach Förderbereichen, Forschung, Forschungsnetzwerke, Wissens- und Technologietransfer
Autor: Super-Admin
Sie können online einen Förderantrag für Ihr Vorhaben erfassen und zur Prüfung durch die Bayerische Forschungsstiftung freigeben.
Die Antragstellung ist jederzeit möglich und an keine Fristen gebunden. Projektbewilligungen erfolgen jeweils drei Mal pro Jahr, im März/April, Juni/Juli, November/Dezember.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.