Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Wer eine Apotheke führen möchte, sei es als Eigentümer, Pächter oder Verwalter, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen. Diese Erlaubnis muss bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) beantragt werden.
Die Apotheke darf erst eröffnet werden, wenn eine Abnahme durch die zuständige Behörde erfolgt ist und diese bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die Erlaubnis kann von der zuständigen Behörde auch unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen oder widerrufen werden.
Synonyme: Apothekenbetriebserlaubnis, Apothekenerlaubnis
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.