Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.
Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit auf ein Jahr befristet erteilt. Sie kann unbefristet erteilt werden, wenn Sie 3 aufeinanderfolgende Jahre erlaubt tätig waren.
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung müssen Sie unter anderem darauf achten, dass
Durch Betriebsprüfungen überwacht die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Arbeitnehmerüberlassung ordnungsgemäß ausgeübt wird.
Synonyme: Arbeitnehmerleasing, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitskräfteüberlassung, AÜG, Leiharbeit, Leiharbeitsfirma, Mitarbeiterleasing, Mitarbeiterüberlassung, Personaldienstleistung, Personalleasing, Personalüberlassung, Zeitarbeit, Zeitarbeitsfirma, Zeitarbeitsunternehmen
Lebenslagen: Arbeits- und tarifrechtliche Rahmenbedingungen
Autor: Super-Admin
Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der zuständigen Agentur für Arbeit online übermitteln.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.