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Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.
Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit auf ein Jahr befristet erteilt. Sie kann unbefristet erteilt werden, wenn Sie 3 aufeinanderfolgende Jahre erlaubt tätig waren.
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung müssen Sie unter anderem darauf achten, dass
Durch Betriebsprüfungen überwacht die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Arbeitnehmerüberlassung ordnungsgemäß ausgeübt wird.
Synonyme: Arbeitnehmerleasing, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitskräfteüberlassung, AÜG, Employee leasing, Labor leasing, Leiharbeit, Leiharbeitsfirma, Mitarbeiterleasing, Mitarbeiterüberlassung, Personaldienstleistung, Personalleasing, Personalüberlassung, Personnel leasing, Personnel services, Temporary employment, Temporary Employment Act, Temporary employment agency, Temporary work, Zeitarbeit, Zeitarbeitsfirma, Zeitarbeitsunternehmen
Lebenslagen: Arbeits- und tarifrechtliche Rahmenbedingungen
Autor: Super-Admin
Sie können den "Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung" und weitere Unterlagen und Nachweise online einreichen. Bescheide und Schreiben können Sie sich im eService, nach Erteilung Ihres Einverständnisses, online zustellen lassen.
Für den Erstantrag gibt es keine Frist. Empfohlen wird, den Erstantrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Tätigkeitsbeginn zu stellen.
Den Antrag auf Verlängerung einer Erlaubnis müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Erlaubnis stellen.
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