Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Die Notwendigkeit einer "artenschutzrechtlichen Prüfung" im Rahmen von Planungsverfahren ergibt sich aus den Verboten des § 44 Absatz 1 und 5 Bundesnaturschutzgesetz. Als Arbeitshilfe zur Berücksichtigung dieser Vorgaben zum Artenschutz in straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren hat die damalige Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die "Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung im Straßenbau - saP" (Fassung mit Stand 01/2015) herausgegeben. Diese wurden im August 2018 vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr an die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 15.09.2017 in § 44 Abs. 5 BNatSchG angepasst (siehe "Weiterführende Links").
Synonyme: Artenschutz, Naturschutz, spezieller Artenschutz, Staatsbauverwaltung, Straßenbau, Straßenplanung
Lebenslagen: Information, Auskunft und Beratung
Autor: Super-Admin
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN