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Arzneimittel; Meldung eines Lieferengpasses

Als pharmazeutisches Unternehmen sind Sie dazu verpflichtet, Lieferengpässe von bestimmten Humanarzneimitteln an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden. Die Meldungen werden in einer Liste über derzeit knappe Arzneimittel auf der Institutswebseite veröffentlicht. Zu dieser Meldung haben sich Arzneimittelhersteller im Rahmen der "Pharmadialoge", einer Dialogreihe zwischen Bundesregierung und Pharmawirtschaft, selbst verpflichtet.

Die Meldepflicht bei Lieferengpässen gilt nicht für alle Humanarzneimittel in Deutschland, sondern insbesondere für solche, die auf der Liste des BfArM – "Liste der Wirkstoffe, für welche die Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen gilt" – vermerkt sind oder einen hohen Marktanteil haben. Besonders relevant sind Meldungen über Arzneimittel, die als versorgungsrelevant eingestuft werden und für die es nur wenige Zulassungsinhaber, endfreigebende Hersteller oder Wirkstoffhersteller gibt. Lieferengpässe bei Impfstoffen sind an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden.

Ein Lieferengpass tritt auf, wenn für mehr als 2 Wochen ein Medikament nicht oder nicht im üblichen Umfang geliefert werden kann. Lieferengpässe können zum Beispiel durch Produktionsprobleme entstehen oder dadurch, dass die Nachfrage auf dem Markt kurzfristig das Angebot überschreitet.

Bitte melden Sie Lieferengpässe von Humanarzneimitteln über das Online-Portal "PharmNet.Bund" an das BfArM.

Synonyme: Arzneimittel, Arzneimittelhersteller, Humanarzneimittel, Lieferengpass, Lieferengpassmeldung, Medikament, Pharmadialog, Pharmahersteller, Pharmaunternehmen, PharmNetBund, Versorgungskritisch, Versorgungsmangel, Versorgungsrelevant

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Portal "PharmNet.Bund" werden Arzneimittel-Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte transparent der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Behörden und pharmazeutische Unternehmer finden Anwendungen zur Übermittlung, Zulassung und Registrierung von Arzneimittel-Daten.

PharmNet.Bund

Fristen:

Bitte melden Sie den Engpass spätestens 6 Monate vor der Entstehung.

Rechtsbehelf:

Es handelt sich um freiwillige Mitteilungen. Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

ArzneimittelArzneimittelherstellerHumanarzneimittelLieferengpassLieferengpassmeldungMedikamentPharmadialogPharmaherstellerPharmaunternehmenPharmNetBundVersorgungskritischVersorgungsmangelVersorgungsrelevant

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.